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Harmonisierungsprobleme bei der Umsetzung der EG-Richtlinie 87/102 über den Verbraucherkredit
Handelshemmnisse, die durch unterschiedliche Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU verursacht werden, können durch Harmonisierung der Rechtsvorschriften beseitigt werden. Dazu sieht Art. 189 Abs. 3 des EU-Vertrags den Erlaß von Richtlinien vor, die die Mitgliedstaaten umzusetzen haben. Anhand der Verbraucherkreditrichtlinie und den nationalen Verbraucherkreditgesetzen in England, Frankreich, Italien und Deutschland zeigt die Arbeit, daß auch nach der Richtlinienumsetzung Handelshemmnisse ...

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